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Die Schadensschwerpunkte

1. Nordkanal: Ziemlich dreist zugeschlagen haben die Biber am nördlichen Ufer des nördlichen Schlosskanals. Mehrere schöne alte Buchen an der Grenze zur Gärtnerei sind am Stammfuß großflächig entrindet. Sie werden das kaum überleben, weil die Baumart relativ anfällig für Pilzinfektionen ist.
Übel erging es auch einigen Dutzend Weiden weiter östlich am selben Ufer. Die Schäden springen hier aber besonders ins Auge, weil das Ufer ansonsten kaum Bewuchs aufweist. In einem naturnahen durchgehendem Gehölzsaum würde das gelegentliche Fällen einer Weide kaum auffallen.

2. Lustheimer Ringkanal: Hier hat der Biber mehrere ältere Weiden angenagt, die aber wegen ihrer wichtigen gestalterischen Funktion unverzichtbar sind. Sie sind inzwischen geschützt und dürften die Fraßschäden auf Dauer wegstecken. Als Pionierart wilder Flusslandschaften ist die Weide ganz andere Störungen gewöhnt.

3. Südlicher Parkteil:  Die meisten Fraßspuren des Bibers finden sich im naturnahen waldartigen Südteil des Parks entlang des Baches. Dort hat sich der Biber sogar an einigen alten Eichen mit Durchmessern zwischen 60 und 80 Zentimetern vergriffen und teilweise bis zur Hälfte des Umfangs entrindet. So sehr die Schäden den Baumliebhaber und Spaziergänger schmerzen – die Eichen dürften dank ihres widerstandsfähigen Holzes und ihrer Neigung zu Stockausschlag den Verbiss eher tolerieren. Kritischer steht es um die zahlreichen Buchen und deren Jungwuchs, die kaum Verbiss ertragen. Hier fällt es besonders schwer zu entscheiden, welcher Baum geschützt und welcher dem „Förster Biber“ überlassen werden soll. Insgesamt weist der waldartige Bereich aber einen ziemlich dichten Bewuchs auf und könnte eine gewisse Auslichtung durchaus vertragen. Verzichtbar erscheinen zum Beispiel die vom Biber ebenfalls angenagten Fichten und Kiefern.

Auffällig ist, dass der Biber den barocken Parkteil meidet. 

§ Biber §

Die Schlosspark-Biber wegzufangen oder zu töten wäre ein klarer Verstoß gegen das Bayerische Naturschutzrecht. Dazu müssten alle Mittel der Prävention ausgeschöpft sein und dennoch unzumutbare (z. B. in der Landwirtschaft existenzbedrohende) Biberschäden vorliegen.

Beides ist beim Schlosspark nicht der Fall.