Klage des Bund Naturschutz gegen die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern erfolgreich
Die Freude bei den Oberschleißheimer Bürgerinnen und Bürgern dürfte groß sein, dass die vom Bund Naturschutz eingereichte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zur Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Verkehrsflughafen München an den bestehenden Hubschraubersonderlandeplatz der Bundespolizei in Oberschleißheim erfolgreich war. Das Verwaltungsgericht München hat die Verlegung des seit Langem umstrittenen Landeplatzes zumindest vorerst gestoppt.
Betroffen ist das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“. Hier sollten 5 weitere Hubschrauber mit zusätzlichen Gebäuden, Einrichtungen, befestigten Abstell- und Rollflächen untergebracht werden. Diese im FFH-Gebiet befindlichen naturnahen Kalk-Trockenrasen und Magerwiesen sind mit ihrer spezifischen Flora und Fauna die großflächigsten und am besten erhaltenen Kalk-Schotterheiden in Deutschland. Um die meist seltenen Arten zu erhalten, ist es wichtig, die verbliebenen Restflächen des FFH-Gebiets zu sichern sowie die Wiederherstellung einer günstigen Verbundsituation für das gesamte Schutzgebiet anzustreben. Ein Heideverbund ist für den Erhalt zahlreicher lebensraumspezifischer Arten von hoher Bedeutung. Dazu zählen z. B. Orchideen, Sumpfgladiole und auch die vom Gericht speziell hervorgehobene FFH-Art Finger-Küchenschelle. Sie hat ihre einzige Population in Deutschland im nahen FFH-Teilgebiet Garchinger Heide und ist eine Art mit besonders hohem Schutzbedarf.
So hält das Verwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig, weil er eine Beeinträchtigung des betroffenen FFH-Gebiets durch vorhabenbedingte Stickstoffeinträge nicht ausschließt und die Erhaltung der Finger-Küchenschelle nicht berücksichtigt. Dies wäre nach den geltenden FFH-Regeln notwendig.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts belegt die Wichtigkeit des europäischen Naturschutzrechts für den Naturschutz in FFH-Gebieten. Somit hat sich der Aufwand zur Vorbereitung des naturschutzfachlichen Inhalts der Klage, an dem die Ortsgruppe Schleißheim des BN nicht unerheblich mitgewirkt hat, wenigstens gelohnt.
Es ist abzuwarten, ob das Verfahren mit dem Gerichtsurteil abgeschlossen ist oder ob die Regierung von Oberbayern in Berufung geht.